Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist in Kraft getreten. Bei der Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden können somit ab dem 01.01.2021 verschiedene Maßnahmen geltend gemacht werden.
Die 25% Förderung für den Einbau einer Klimaanlage zur Heizungsunterstützung wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt.
Bestandsgebäude (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) werden gefördert.
Das BAFA fördert die Anschaffungskosten der Wärmepumpe / Klimaanlage und die Aufwendung für die Montage und Inbetriebnahme.
Der Antrag beim BAFA für eine Förderung nach BEG muss vor Vertragsabschluss und vor Beginn der Sanierung gestellt werden.
Bestandsgebäude müssen älter als 5 Jahre sein.
Antrag für den Tausch der bestehenden Heizung durch eine Luft-Luft-Wärmepumpe oder eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kann ohne Einbeziehung eines Energie-Effizienz-Experten gestellt werden.
Als autorisierter Fachbetrieb im Bereich der Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik sind wir mit unseren Leistungen Ihr zuverlässiger Partner.
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